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Achten Sie darauf, daß Ihr Partner
in Sachen Personal im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung ist, ausgestellt von dem jeweils zuständigen
Landesarbeitsamt. Die zuständigen Landesarbeitsämter sind
gleichzeitig Erlaubnisaussteller und Aufsichtsbehörde. Die Erlaubnis
wird Ihnen das Zeitarbeitsunternehmen auf Wunsch jederzeit vorlegen. |
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Seit dem 01.01.2004 gibt es für die
Personalleasingfirmen Tarifverträge. Da es verschiedene Tarifverträge
mit unterschiedlichen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
gibt, erkundigen Sie sich vorab, ob und welcher Tarifvertrag angewandt
wird. |
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Wenn Ihr Personalpartner keinen Tarifvertrag
anwendet, gilt das Prinzip "equal pay"! Das bedeutet,
daß die bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter die gleichen Löhne/Gehälter
und Sozialleistungen erhalten müssen, wie Ihre Stammbelegschaft. |
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Lassen Sie sich regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen
der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt vorlegen. |
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Klären Sie die nötigen Papiere
ab. Sie sind verpflichtet, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
mit dem Zeitarbeitsunternehmen schriftlich abzuschließen. |
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Klären Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen
genau ab, welche Mitarbeiter mit welchen speziellen Qualifikationen
und persönlichen Eigenschaften Sie für Ihr Unternehmen benötigen.
Geben Sie dem Verleiher dafür eine möglichst präzise
Beschreibung. |
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Fragen Sie danach, wie das Zeitarbeitsunternehmen
die Einführung und Betreuung der Mitarbeiter handhabt. |
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Klären Sie ab, wie kulant sich der Verleiher
bei einer eventuellen Fehlbesetzung zeigt. |
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Berücksichtigen und regeln Sie soweit
möglich bereits im Voraus die eventuelle Übernahme von Leiharbeitnehmern
in Ihren Betrieb. |